| Klasse 150: Gemischte Landwirtschaft |
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| Diese Klasse umfasst die Kombination von Pflanzenbau und Tierhaltung ohne ausgeprägten Schwerpunkt. Der Gesamtumfang der landwirtschaftlichen Tätigkeit ist nicht entscheidend. Macht der Pflanzenbau oder die Tierhaltung in einem landwirtschaftlichen Betrieb mehr als 66 % des Standarddeckungsbeitrags aus, so ist die Gesamttätigkeit nicht dieser Klasse zuzurechnen, sondern entweder dem Pflanzenbau oder der Tierhaltung. |