| Klasse 6530: Pensionskassen und Pensionsfonds |
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| Diese Klasse umfasst juristische Personen (d. h. Fonds, Pläne oder Programme), die aufgelegt wurden, um ausschließlich für die Beschäftigten oder Mitglieder des Geldgebers Leistungen der Altersversorgung zu gewähren. Dazu zählen Rentenpläne mit festgelegten Leistungen sowie individuelle Pläne, deren Leistungen lediglich vom Beitrag des Mitglieds bestimmt werden.
Diese Klasse umfasst: - Versorgungspläne für Arbeitnehmer - Pensionsfonds und -pläne - Rentenpläne |