| Abteilung 28: Maschinenbau |
|---|
| Diese Abteilung umfasst den Bau von Maschinen, die mechanisch oder durch Wärme auf Materialien einwirken oder an Materialien Vorgänge durchführen (wie Bearbeitung, Besprühen, Wiegen oder Verpacken), einschließlich ihrer mechanischen Bestandteile, die Kraft erzeugen und anwenden, sowie speziell gefertigter Teile. Hierunter fallen feste, bewegliche oder handgeführte Vorrichtungen, ungeachtet, ob sie für Industrie und Gewerbe, den Bau, die Landwirtschaft oder für den Einsatz im Haushalt bestimmt sind. Diese Abteilung umfasst ferner die Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln.
In dieser Abteilung wird unterschieden zwischen der Herstellung von Spezialmaschinen für bestimmte einzelne oder eine kleine Gruppe von Wirtschaftszweigen der NACE und der Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen. |