| Abschnitt M: Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
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| Dieser Abschnitt umfasst freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten erfordern ein hohes Maß an Ausbildung und sie stellen den Nutzern Fachkenntnisse und Erfahrungen zur Verfügung. |