| Gruppen |
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| Herstellung von Leder und Lederwaren (ohne Herstellung von Lederbekleidung) |
| Herstellung von Schuhen |
| Abteilung 15: Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen |
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| Diese Abteilung umfasst das Zurichten und Färben von Pelzen und die Verarbeitung von Fellen zu Leder durch Gerben und Zurichten sowie die Weiterverarbeitung des Leders zu Gebrauchsgegenständen. |