| Abschnitt R: Kunst, Unterhaltung und Erholung |
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| Dieser Abschnitt umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die die verschiedenen kulturellen, Unterhaltungsund Freizeitinteressen der breiten Öffentlichkeit abdecken , einschließlich Liveauftritte, Betrieb von Museen, Spielwesen, sportliche und Freizeitaktivitäten. |