| Gruppe 641: Zentralbanken und Kreditinstitute |
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| Diese Gruppe umfasst die Hereinnahme von Mitteln in Form von übertragbaren Einlagen, d. h. Einlagen mit festem Geldwert, die auf Tagesbasis entgegengenommen werden und, außer bei Zentralbanken, vom nichtfinanziellen Sektor stammen. |