| Gruppen |
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| Beteiligungsgesellschaften |
| Sonstige Finanzierungsinstitutionen |
| Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen |
| Zentralbanken und Kreditinstitute |
| Abteilung 64: Erbringung von Finanzdienstleistungen |
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| Diese Abteilung umfasst die Hereinnahme und das Ausleihen von Finanzmitteln (ohne Versicherungen, Pensions- und Sterbekassen, Sozialversicherung).
Anmerkung: Nationale institutionelle Regelungen können bei der Klassifizierung innerhalb dieser Abteilung eine wichtige Rolle spielen. |